Schon wieder gibt es eine Neuerung im Bereich der "Internetgesetze".
Jeder Homepagebetreiber, egal ob privat oder geschäftlich, ist ab 1. März 2007 verpflichtet eine Datenschutzerklärung auf seinem "Telemdium" zu veröffentlichen. Für große Unternehmen ist dies natürlich kein Problem und sicherlich auch sinnvoll. Bei Privatleuten ergibt sich aber ein anderes Bild. Besonders interessant wird die Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit Abmahnungen von Wettbewerbern und möglicherweise dubiosen Internet Anwälten. Im Gesetz sind Summen bis zu 50.000 Euro veranschlagt!
Wer auf Nummer sich gehen möchte, sollte die neuen Anforderungen so schnell wie Möglich umsetzen.
Weitere Infos zu einer erfolgreichen Umsetzung gibts
hier und im
LawBlog.